City Walk:

Sehen Sie Zürich mit anderen Augen.

Unsere blinden und sehbehinderten Guides führen Sie durch ein Zürich, wie Sie es bisher nicht kannten und lenken Ihren Blick auf Dinge, die Sehenden sonst verborgen bleiben.
Bei den rund zweistündigen Touren erzählen sie ihre persönliche Geschichte, zeigen Ihnen die Anlaufstelle für Sehbehinderte und Blinde und stellen die Arbeit dieser wichtigen Einrichtungen vor.

Als Teilnehmer erhalten Sie einen direkten Einblick in den Alltag von sehbehinderten und blinden Menschen und erleben hautnah, welche Herausforderungen tagtäglich zu bewältigen sind.

Artikel aus dem Tages Anzeiger

Teilnahmebedingungen für Gruppen:

Sie teilen uns Ihr Wunschdatum, Zeit und Anzahl Personen mit ausgefülltem Online-Formular oder per Telefon mit. Die Buchung ist erst  nach schriftlicher Bestätigung durch die blindekuh definitiv. Der Rundgang eignet sich besonders für Firmen, Vereine, Schulen oder andere Institutionen.

 

 

  • Die maximale Gruppengrösse liegt bei 15 Personen
  • Kosten geschlossene Gruppe, CHF 350.--

Voraussetzung für den Stadtrundgang:

Für jeden Teilnehmer muss ein gültiges ZVV-Ticket für Minimum 2 Stunden, Stadt Zürich, Zone 110, vorhanden sein. Die Beschaffung der Tickets ist nicht Sache der blindekuh.

Weitere Informationen:

 

blindekuh
Tel 044 421 50 50


Ich möchte den City Walk Zürich als Gruppe buchen:

Reservationen mindestens 48 Stunden im Voraus.

Sie können uns Ihren Reservationswunsch mit dem folgenden Formular mitteilen. Bitte beachten Sie aber, dass Sie es sich nicht um eine definitive Buchung handelt.

Nach Erhalt Ihrer Anfrage setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung um Ihren Wunschtermin entweder zu bestätigen oder Ihnen einen Alternativtermin vorzuschlagen.

Sende Sie mir den Newsletter blindekuh Zürich zu
Ich akzeptiere die nachfolgenden AGB*
 

* Diese Felder müssen ausgefüllt sein, damit das Formular gesendet werden kann. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ausgabe Januar 2017

Anbieter der Stadtrundgänge in Zürich ist das Restaurant blindekuh.

Nach dem Eingang Ihrer Buchung beim Restaurant blindekuh erhalten Sie eine E-Mail-Bestätigung. Die Buchung ist verbindlich, sobald der bestellte Stadtrundgang vom Restaurant blindekuh nochmals per E-Mail bestätigt wird. Mit der Buchung einer solchen Stadtführung entsteht zwischen Ihnen und dem Restaurant blindekuh ein Vertrag. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Buchungsbestätigung sind Bestandteil dieses Vertrages.

1. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt am Schluss des Stadtrundgangs in Bar, mit Kreditkarte oder per Rechnung.

2. Rücktritt
Sie können bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der gebuchten Tour zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich bzw. per E-Mail erfolgen. Massgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Restaurant blindekuh. Der bezahlte Betrag wird zurückerstattet. Telefonische oder mündliche Absagen führen nicht zur Annullierung des Vertrages und können nicht berücksichtigt werden.

3. Nichtteilnahme ohne rechtzeitige Abmeldung
Bei einer Nichtteilnahme ohne rechtzeitig erfolgte schriftliche Abmeldung kann die geleistete Zahlung nicht mehr zurückerstattet werden.

4. Umbuchungen
Sie können bis spätestens 24 Stunden vor Beginn des Stadtrundgangs eine Umbuchung vornehmen. Die erste Umbuchung eines Auftrags ist kostenlos. Für jede weitere Umbuchung fällt eine Bearbeitungsgebühr von CHF 25.- an.

5. Verspätungen/ Wartezeiten der blinden und sehbehinderten Stadtführer
Bei einer Verspätung verkürzt sich die Zeit der Führung entsprechend. Die Wartezeit der Stadtführer beträgt maximal 20 Minuten.

6. Annullierung einer Führung seitens der blindenkuh
Muss die blindekuh die Führung absagen, wird die Gebühr vollumfänglich zurückerstattet oder eine neue Tour vereinbart.

7. Unfall oder Diebstahl
Das Restaurant blindekuh übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Unfall während der Stadtführung.

8. Abweichende Vereinbarungen
Die Stadtführer der blindekuh sind nicht befugt, eigene Vereinbarungen zu treffen oder Zusicherungen zu machen, die den Inhalt des Vertrags abändern bzw. über die zugesicherten Leistungen der blindekuh hinausgehen. Kleine Abweichungen beim Ablauf der Touren sind aus Zeitgründen möglich.

9. Gerichtsstand
Sollten sich Differenzen aus dieser Vereinbarung nicht einvernehmlich klären lassen, so ist für deren Beurteilung das Gericht in Zürich zuständig.


In Zusammenarbeit mit:

Copyright 2015 - blindekuh.ch | Impressum | Kontakt

Gutscheine
bestellen
und
ausdrucken
Spenden
Gutscheine
bestellen
und
ausdrucken
Spenden